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AGB

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1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden einen festen Bestandteil jedes zwischen unserer Firma und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Demzufolge gelten sie anlässlich einer Kontoeröffnung, Bestellung, einem Vertragsabschluss oder der Besitznahme der Ware als bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. Die Firma behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern.

 

2. Angebote

Alle Angebote auf Web-Seiten, Prospekten, Ausstellungen usw. erfolgen unverbindlich. Das Produktesortiment kann jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden. Die Firma ist nicht verpflichtet die aufgeführten Artikel am Lager zu halten.

 

3. Preise

Die Firma behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise zu jeder Zeit und ohne besondere Anzeige zu ändern.

 

4. Transport-, Verpackungsmaterial- und andere Kosten

Allfällige Kosten für Spezialtransporte, Einbau, Verpackung, Paletten, Ablad, Kran, spezielle Maschinen, usw. sind in unseren Preisen nicht inbegriffen und werden nach dem gültigen Tarif bei der Rechnungserstellung verrechnet.

 

5. Lieferungen

5.1. Lieferfristen

Die Firma setzt alles daran, um die Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch nur ungefähr und verpflichten die Firma keineswegs. Nicht eingehaltene Fristen geben dem Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf Entschädigung seitens der Firma. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und von unserem Willen unabhängige Ereignisse entbinden die Firma von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar von deren ganzen Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit.

 

5.2. Transport und Ablad

Unsere Waren werden durch die Firma selbst oder durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen geliefert, wobei der Abladeort von unseren Fahrzeugen leicht erreichbar sein muss. Bei Ablad wird die Ware neben das Fahrzeug auf den Boden gestellt. Bei Ablad von Waren hat der Empfänger die notwendige Mithilfe zu stellen. Die Firma stellt jegliche Wartezeit nach dem gültigen Tarif in Rechnung. Sofern die Lieferung avisiert wurde, der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben. Allfällige Transportschäden sind der liefernden Verkaufsstelle der Firma und dem Transporteur durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Annahme der Ware schriftlich mitzuteilen.

 

6. Nutzen- und Gefahrenübergang

Nutzen und Gefahr gehen mit der Auslieferung der Ware ab Verkaufsstelle oder Lager von der Firma auf den Kunden über.

 

7. Gewährleistung wegen Mängel der Sache
7.1. Mängel

Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewicht, von Grösse und Farbe, und generell alle sich von den gültigen Normen nicht abweichenden Unterschiede gelten nicht als Mängel, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist.

 

7.2. Mängelrüge

Der Kunde oder der von ihm beauftragte Chauffeur hat die Beschaffenheit der Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Mängelrüge bezüglich der Ware sowie Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung werden von der Firma nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innert sieben Arbeitstagen nach Erhalt der Ware unter Vorlage der Rechnung geltend gemacht werden.

 

8. Umtausch und Warenrücknahmen

Umtausch und Rücknahme von Waren sind nur im Einverständnis mit der Firma möglich.Retourwaren werden nur in einwandfreiem Zustand angenommen.

 

9. Zahlungsbedingungen

Als verifizierter Rechnungskunde, lautet die Zahlungsfrist grundsätzlich 30 Tage netto. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Die Firma ist berechtigt, Mahngebühren und einen Verzugszins zu verlangen. Bei Verzug des Kunden kann die Firma die weiteren Lieferungen zurückhalten, bis der Verzug behoben ist; geschieht dies nicht, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Zahlung kann auch mittels Kreditkarte oder Vorkasse erfolgen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Die Firma und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig auf allen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen. Der Kunde wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzübernahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises. Die Firma ist somit ermächtigt, die Eintragung des vorliegenden Eigentumsvorbehaltes in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf ihre Kosten einseitig zu veranlassen.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma. Der Sitz der Firma gilt als Gerichtsstand. Die Firma ist jedoch frei, den Sitz oder Wohnsitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen.